Tätigkeitsschwerpunkte und Fachanwaltschaften
Die Schwerpunkte und besonderen Kompetenzen unserer Kanzlei liegen in den nachfolgenden Rechtsgebieten, in denen wir beraten, außergerichtlich und gerichtlich tätig sind.
Arbeitsrecht
- Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrags
- Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Verfahrensrecht vor den Arbeitsgerichten