Tätigkeitsschwerpunkte und Fachanwaltschaften
Die Schwerpunkte und besonderen Kompetenzen unserer Kanzlei liegen in den nachfolgenden Rechtsgebieten, in denen wir beraten, außergerichtlich und gerichtlich tätig sind.
Werkvertragsrecht
- Gestaltung des Werkvertrages
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
- Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Durchsetzung der Werklohnvergütung
- Abwehr der Werklohnvergütung
- Verfahrens- und Prozessrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Werksvertragsrechtes